Wissensartikel
DSGVO und Impressum: Was Ihre Website in AT und DE erfüllen muss
Tracking-Cookies und Tracker dürfen erst nach einer Einwilligung laden, und Schriften, Karten und Videos binden Sie so ein, dass beim Seitenaufruf keine …
Kostenloses Tool · Datenschutz
Ein schneller technischer Blick auf den Datenschutz einer Seite: Was wird beim ersten Aufruf gesetzt und geladen, bevor Besucher zugestimmt haben?
Geben Sie eine Adresse ein – wir zeigen, was beim ersten Aufruf ohne Einwilligung gesetzt und geladen wird.
Wir rufen die Adresse einmalig mit unserem Prüf-Crawler ab und speichern weder Adresse noch Ergebnis.
Unser Prüf-Crawler ruft die Seite so auf wie ein Besucher beim ersten Mal – ohne Einwilligung. Geprüft werden die 7 Datenschutz-Punkte des Website-Checks: Cookies beim ersten Aufruf, Tracker ohne Einwilligung, Google Fonts von Google-Servern, eingebettete Dienste, Links zu Impressum und Datenschutzerklärung sowie die Kernangaben im Impressum.
Wir führen kein JavaScript aus. Cookies, die erst Skripte im Browser setzen, sehen wir nicht – die Skripte selbst aber schon. Das Ergebnis ist eine technische Einschätzung, keine Rechtsberatung.
Nicht notwendige Cookies und Tracker dürfen erst laufen, wenn Besucher aktiv zugestimmt haben. Ein Cookie-Banner allein genügt nicht: Die Skripte müssen bis zur Zustimmung tatsächlich blockiert sein. Dasselbe gilt für eingebettete Karten, Videos und Schriften von fremden Servern – sie übertragen die IP-Adresse schon beim Laden.
Dazu kommen die Pflichtangaben: ein leicht auffindbares Impressum und eine Datenschutzerklärung, die von jeder Seite aus erreichbar sind. Was im Impressum stehen muss, unterscheidet sich zwischen Österreich und Deutschland.
Mehr dazu im Wissensartikel DSGVO und Impressum: Was Ihre Website in AT und DE erfüllen muss.
Nein. Das Tool zeigt, was technisch messbar ist: welche Cookies der Server setzt, welche fremden Dienste die Seite lädt und ob Impressum und Datenschutzerklärung verlinkt sind. Ob Ihre Website alle rechtlichen Anforderungen erfüllt, kann nur eine Rechtsberatung beurteilen.
Wir rufen die Seite ohne Browser ab. Cookies, die erst per JavaScript gesetzt werden – etwa durch Analyse-Skripte –, sehen wir deshalb nicht direkt. Das Tool erkennt aber die Skripte selbst und meldet Tracker, die ohne Einwilligung geladen werden.
Lädt eine Seite Schriften direkt von Google-Servern, wird die IP-Adresse der Besucher ohne deren Einwilligung an Google übertragen. Das Landgericht München I hat das 2022 in einem deutschen Urteil als Verstoß gewertet. Die Lösung ist einfach: Schriften herunterladen und vom eigenen Server ausliefern. Mehr dazu im Artikel DSGVO & Impressum.
Der Website-Check bewertet dieselben Datenschutz-Punkte und dazu Sicherheit, Technik, Inhalte, Performance und KI-Sichtbarkeit – mit einer priorisierten To-do-Liste und Anleitungen für Ihr System.