Rechtliches
Erklärung zur Barrierefreiheit
Auffindig soll für alle Menschen gut nutzbar sein – mit Maus, Tastatur, Screenreader oder starker Vergrößerung. Diese Erklärung geben wir freiwillig ab. Sie beschreibt, welchen Standard wir anstreben, wie weit wir sind und wo es noch Einschränkungen gibt.
Welchen Standard strebt Auffindig an?
Ziel ist die Konformität mit den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.2) auf Stufe AA. Diese Richtlinien des World Wide Web Consortium (W3C) beschreiben, wie Websites für Menschen mit Behinderungen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust werden.
Bei der Entwicklung gelten für Auffindig unter anderem diese Vorgaben:
- Sprunglink „Zum Inhalt springen“ und eine klare Gliederung mit genau einer Hauptüberschrift je Seite
- vollständige Bedienung mit der Tastatur und ein deutlich sichtbarer Fokus
- Farbkontraste nach WCAG 2.2 AA im hellen und im dunklen Design – der Build prüft sie automatisch
- Status nie nur über Farbe: Ergebnisse tragen immer ein Symbol und einen Text wie „Problem“ oder „In Ordnung“
- alle Inhaltsseiten funktionieren ohne JavaScript
- keine Animationen, wenn Sie in Ihrem System „Bewegung reduzieren“ eingestellt haben
- ausgelegt auf Vergrößerung bis 400 % und Bildschirmbreiten ab 320 px, ohne dass die Seite waagrecht scrollt
- Diagramme mit Textalternative oder einer Tabelle mit denselben Werten
- Fortschritt und Ergebnis einer Prüfung werden Screenreadern angesagt
- Schaltflächen und Links mit ausreichend großen Trefferflächen
Wie barrierefrei ist Auffindig derzeit?
Diese Erklärung gilt für alle Seiten der Website Auffindig unter auffindig.preview.nextvalue.at, einschließlich Bericht, Vergleich und Einzeltools.
Stand der Vereinbarkeit mit WCAG 2.2 AA: [PLATZHALTER: Ergebnis nach Abschluss der Prüfung eintragen, z. B. „teilweise vereinbar“ oder „weitgehend vereinbar“]
Welche Einschränkungen sind bekannt?
Einige Teile von Auffindig sind bewusst oder aus technischen Gründen nur eingeschränkt barrierefrei. Wir kennen derzeit diese Punkte:
- Suchergebnis-Vorschau: Sie verwendet bewusst die Systemschrift Arial oder eine ähnliche Schrift in fester Pixelgröße, damit sie der Darstellung bei Google nahekommt. Die Beschreibung ist dort mit 14 px kleiner als der übrige Text.
- Bericht und Einzeltools: Sie benötigen JavaScript. Alle anderen Seiten funktionieren ohne.
- Inhalte geprüfter Websites: Texte, Titel und Überschriften, die ein Bericht aus einer geprüften Website zeigt, geben wir unverändert wieder. Auf ihre Sprache und Verständlichkeit haben wir keinen Einfluss.
- PDF-Export: Das PDF entsteht über die Druckfunktion Ihres Browsers. Ob es für Screenreader ausgezeichnet ist (getaggtes PDF), hängt vom Browser ab.
- [PLATZHALTER: weitere Einschränkungen aus der Prüfung ergänzen]
Wie prüfen wir die Barrierefreiheit?
Die Bewertung beruht auf einer Selbstbewertung der Betreiberin nextValue e.U. mit diesen Prüfschritten:
- Bedienung ausschließlich mit der Tastatur
- Screenreader VoiceOver unter macOS und iOS
- Vergrößerung auf 200 % und 400 % sowie eine Bildschirmbreite von 320 px
- Systemeinstellungen „Bewegung reduzieren“ und erzwungene Farben (Kontrastmodus)
- automatische Prüfung mit dem freien Werkzeug axe-core
- automatische Kontrastprüfung aller Farbpaare bei jedem Build
Datum der Prüfung: [PLATZHALTER: Datum der Prüfung eintragen]
Wie können Sie uns Barrieren melden?
Ist Ihnen auf Auffindig eine Barriere aufgefallen? Schreiben Sie uns eine E-Mail an info@nextvalue.at. Nennen Sie bitte nach Möglichkeit die Adresse der Seite, eine kurze Beschreibung des Problems und welches Gerät oder welche Hilfstechnologie Sie verwenden. Wir prüfen jede Meldung und melden uns bei Ihnen.
An wen können Sie sich außerdem wenden?
[PLATZHALTER: zuständige Stelle nennen – vorher klären, ob und wie das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) für ein kostenloses Online-Werkzeug gilt]
Wie Sie die Barrierefreiheit Ihrer eigenen Website vorab prüfen und was das Barrierefreiheitsgesetz verlangt, erklärt unser Artikel Ist Ihre Website barrierefrei?. Die zugehörigen Prüfpunkte finden Sie in der Methodik im Bereich „Mobile & Barrierefreiheit“.